Förderprogramme
| Was wird gefördert? | Der Gründungszuschuss unterstützt den Einstieg arbeitsloser Menschen in die Selbstständigkeit. Seit dem 1. August 2006 ersetzt der Gründungszuschuss das Überbrückungsgeld und den bis zum 30. Juni 2006 befristeten Existenzgründungszuschuss (Ich-AG). |
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| Wer wird gefördert? | Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der
Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind. |
| Wie wird gefördert? | Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet:
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| Unterlagen | Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der
örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Unter dov.arbeitsagentur.de finden Sie ein
Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit. Auskünfte
erteilt auch die Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. |
| Informationsmaterial | Weiterführende Informationen zum Gründungszuschuss können auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ( www.bmas.de) sowie unter www.existenzgruender.de und www.foerderdatenbank.de abgerufen werden. |
| Sonstiges |
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| Name der Institution | Bundesagentur für Arbeit |
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| Strasse, Nr. | Regensburger Straße 104 |
| PLZ, Ort | 90327 Nürnberg |
| Telefon | 0911/179-0 |
| Telefax | 0911/179-2123 |
| Zentrale@arbeitsagentur.de | |
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